Bis zu 100% Kostenübernahme für Zahnersatz, Implantate und Prophylaxe.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur einen Bruchteil deiner Zahnkosten ab. Schütze dich vor hohen Eigenanteilen!
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur die Regelversorgung. Bei hochwertigen Behandlungen bleibst du auf hohen Kosten sitzen.
Zahnbehandlungen werden immer teurer. Was heute 1.000€ kostet, kann morgen schon 1.500€ kosten.
Je älter du wirst, desto wahrscheinlicher werden aufwändige Zahnbehandlungen.
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Unser erfahrenes Team berät dich gerne persönlich zu allen Fragen rund um deine Zahnzusatzversicherung. Mit über 40 Jahren Erfahrung im Versicherungsbereich finden wir gemeinsam die optimale Lösung für deinen Bedarf.
Alle wichtigen Antworten rund um die Zahnzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bei Zahnersatz keinen frei wählbaren Prozentsatz deiner tatsächlichen Rechnung, sondern einen sogenannten befundbezogenen Festzuschuss. Dieser Zuschuss richtet sich danach, welcher zahnmedizinische Befund vorliegt und welche Regelversorgung dafür vorgesehen ist. Die Regelversorgung ist die medizinisch ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Standardlösung. Der Festzuschuss beträgt grundsätzlich 60 % der Kosten der Regelversorgung. Mit einem lückenlos geführten Bonusheft kann er auf 70 % nach fünf Jahren und auf 75 % nach zehn Jahren steigen.
Wichtig: Entscheidest du dich für eine hochwertigere Versorgung, zum Beispiel ein Implantat, eine vollkeramische Krone oder besondere ästhetische Leistungen, zahlst du die Mehrkosten in der Regel selbst. Die Krankenkasse orientiert sich weiterhin an der Regelversorgung, nicht automatisch an deiner tatsächlichen Wunschversorgung.
Die Regelversorgung ist die Standardbehandlung, die aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist. Sie stellt sicher, dass der Zahn ersetzt oder versorgt wird, aber nicht zwingend mit der hochwertigsten oder ästhetisch besten Lösung.
Ein Beispiel: Wenn ein Zahn ersetzt werden muss, kann die Regelversorgung eine Brücke sein. Möchtest du stattdessen ein Implantat oder eine besonders hochwertige Keramiklösung, können deutlich höhere Eigenkosten entstehen.
Weil der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse auf die Regelversorgung begrenzt ist. Wenn deine tatsächliche Behandlung teurer ist als die Standardlösung, musst du die Differenz selbst tragen.
Das betrifft häufig:
Gerade bei Zahnersatz können dadurch schnell mehrere hundert oder mehrere tausend Euro Eigenanteil entstehen.
Mit dem Bonusheft weist du nach, dass du regelmäßig zur zahnärztlichen Vorsorge gegangen bist. Ohne Bonusheft liegt der Festzuschuss bei 60 % der Regelversorgung. Nach fünf lückenlosen Jahren steigt er auf 70 %, nach zehn lückenlosen Jahren auf 75 %.
Trotzdem gilt: Auch der erhöhte Zuschuss bezieht sich nur auf die Regelversorgung. Bei hochwertigerem Zahnersatz können weiterhin hohe Eigenanteile entstehen.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt Implantate in der Regel nicht vollständig. Meist wird nur der Festzuschuss gezahlt, der für die entsprechende Regelversorgung vorgesehen wäre. Das bedeutet: Der Zuschuss kann helfen, aber die Mehrkosten für ein Implantat bleiben oft größtenteils beim Patienten.
Deshalb ist eine Zahnzusatzversicherung besonders interessant, wenn dir hochwertige Zahnersatzlösungen wichtig sind.
Das hängt vom jeweiligen Tarif ab. Gute Zahnzusatzversicherungen können je nach Tarif Leistungen für folgende Bereiche übernehmen:
Wichtig ist: Nicht jeder Tarif passt zu jeder Zahnsituation. Deshalb sollte vor Abschluss geprüft werden, ob bereits Behandlungen angeraten wurden, Zähne fehlen oder besondere Wünsche bestehen.
Ja, es gibt Tarife ohne klassische Wartezeit. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass bereits laufende oder angeratene Behandlungen übernommen werden. Wenn eine Behandlung schon vor Vertragsabschluss empfohlen, geplant oder begonnen wurde, ist sie in vielen Tarifen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Deshalb ist es wichtig, die Situation ehrlich zu prüfen, bevor du einen Tarif abschließt.
Ein Abschluss kann teilweise noch möglich sein. Ob die bereits angeratene Behandlung mitversichert ist, hängt aber stark vom Tarif ab. In vielen Fällen leisten Versicherer für bereits bekannte, geplante oder laufende Behandlungen nicht.
Darum prüfen wir gemeinsam, welche Möglichkeiten in deiner konkreten Situation bestehen.
Fehlende Zähne können den Abschluss erschweren oder zu Einschränkungen führen. Manche Tarife schließen fehlende Zähne aus, andere versichern sie gegen Zuschlag oder mit begrenzter Leistung mit. Entscheidend ist, wie viele Zähne fehlen und ob bereits eine Versorgung geplant ist.
Deshalb fragen wir im Zahnzusatz-Check deinen aktuellen Zahnstatus ab.
Am besten ist der Abschluss, solange deine Zähne gesund sind und noch keine größere Behandlung angeraten wurde. Dann ist die Auswahl an passenden Tarifen meist größer und die Annahme einfacher.
Wenn bereits Beschwerden, fehlende Zähne oder ein Heil- und Kostenplan vorliegen, kann es schwieriger werden, passenden Schutz zu bekommen.
Der Beitrag hängt unter anderem ab von:
Ein günstiger Tarif ist nicht automatisch die beste Lösung. Entscheidend ist, ob der Tarif zu deinem tatsächlichen Bedarf passt.
„Bis zu 100 %" bedeutet nicht, dass immer jede Zahnarztrechnung vollständig übernommen wird. Die genaue Erstattung hängt vom Tarif, der Art der Behandlung, möglichen Höchstgrenzen, Leistungsstaffeln und dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses ab.
Viele Zahnzusatzversicherungen begrenzen die Erstattung in den ersten Versicherungsjahren. Das nennt man Leistungsstaffel. Zum Beispiel kann der Tarif in den ersten Jahren nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen leisten. Nach Ablauf dieser Anfangszeit steigt der verfügbare Leistungsumfang häufig an.
Das ist besonders wichtig, wenn du kurzfristig mit größeren Zahnkosten rechnest.
Ja, je nach Situation kann sie auch für Kinder sinnvoll sein. Besonders relevant können Leistungen für Kieferorthopädie, Zahnbehandlung und Prophylaxe sein. Hier sollte genau geprüft werden, ob bereits eine kieferorthopädische Behandlung angeraten wurde, denn dann kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein.
Ja, grundsätzlich kannst du eine Zahnzusatzversicherung unter Einhaltung der Vertragsbedingungen kündigen. Wichtig ist aber: Wenn du später erneut eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchtest, werden Alter, Zahnstatus und bereits bekannte Behandlungen neu geprüft. Ein späterer Neuabschluss kann also teurer oder schwieriger sein.